Uitz GmbH

Hohenbrugg 88, 8352 Unterlamm | 0664 / 91 55 400





Unser Leitbild / UNSER ANTRIEB

Ihre Zufriedenheit ist unser Antrieb!

Neue Produkte auf dem Markt anzubieten und mit alt bewährten zu vereinen. Damit auch der private Endverbraucher die Möglichkeit erhält, Materialien und Leistungen in Anspruch zu nehmen, die sonst nur für große Projekte vorgesehen sind.

UNSER  GRUNDGEDANKE

Wir  bieten unseren Kunden die bestmögliche Beratung um für jedes Vorhaben den besten Service anzubieten. Eine genaue Angebotslegung ist für uns der wichtigste Grundsatz.
Damit ist der erste Schritt zu einem maßgeschneiderten Endergebnis getan. Zugleich ist von Anfang an ersichtlich, dass Wir Ihnen, zu fairen Preisen eine Top Qualität von den besten Herstellern anbieten können.

UNSERE  ZIELE

Unser Ziel ist es,

•    die Fragen und Wünsche unserer Kunden in den Mittelpunkt zu stellen.
•    eine ständige Erweiterung unserer Produkte und Leistungen.
•    ein ausgewogenes Umfeld für unsere Mitarbeiter.
•    die beste und ständige Aus- u. Weiterbildung unserer Mitarbeiter.

Allgemeine Geschäftsbedingungender Gerüstbauer und Gerüstverleiher


Mit Auftragserteilung anerkennt der Auftraggeber die tieferstehenden Bedingungen


  1. Der Auftraggeber hat rechtzeitig vor Gerüstaufstellung und die Gehsteigbenützung bzw. Lagerbewilligung bei der entsprechenden Behörde anzusuchen und bei der Kommissionierung die Genehmigung für ein kurzfristiges Halteverbot für die Zu- und Abfuhr des Gerüstmaterials zu beantragen. Die Halteverbotstafel ist vom Auftraggeber einen Tag vor der vereinbarten Gerüstung aufzustellen.
  2. Neugerüstungen können nur zu dem von unserer Firma genannten Termin durchgeführt werden, die Um- oder Abrüstungen müssen rechtzeitig, jedoch mindestens ca. 6-7 Arbeitstage vor dem vereinbarten Termin angemeldet werden. Schlechtwetter verschiebt zugesagte Termine. Für Schäden die durch den Auftragnehmer unverschuldete Verspätung bei Auf- oder Abgerüstungen entstehen, wird keine Haftung übernommen.
  3. Etwaige Preisänderungen durch den Auftraggeber oder durch eine übergeordnete Dienststelle müssen vor Gerüstaufstellung bekanntgegeben werden.
  4. Die genauen Maße werden nach Gerüstaufstellung ermittelt und gilt als zu verrechnende Fläche, der Aufstandsort des Gerüstes bis Gesimsoberkante, ohne Abzug von Öffnungen, sowie alle jene Flächen die zwar separat eingerüstet sind, jedoch vom bestehenden Gerüst erreicht werden.
  5. Ausmaßdifferenzen sind unbedingt vor Abgerüstung, alle anderen Reklamationen, sogleich nach Entstehung, zwecks gemeinsamer Aufnahme bekanntzugeben.
  6. Vor Arbeitsbeginn ist die Baustelle von allen arbeitsbehindernden Materialien und Gegenständen freizumachen. Gerüstaufstell-Basen, wenn möglich auch Gerüstfundamente sind bauseits beizustellen. Bei Neubauten ist das Terrain zu planieren und ein Zugang zur Rüst bzw. Abladestelle freizuhalten.
  7. Lichtreklame, Beleuchtungskörper, Neuanlagen, Schilder, Antennen müssen vor der Gerüstaufstellung auf Kosten des Auftragsgebers entfernt sein oder sind zu schützen. Stromführende Leitungen müssen auf Kosten des Auftraggebers entweder abgeschaltet, isoliert oder provisorisch anderwertig verlegt werden.
  8. Werden Gerüstungen auf Nachbardächern oder Nachbargrundstücken aufgestellt oder muß deren Transport durch Nachbarhäuser bzw. Nachbargrundstücke erfolgen, ist der Auftraggeber verpflichtet, vorher die Genehmigung des Nachbarn einzuholen. Der Ist-Zustand von Nachbarsflächen ist vom Auftraggeber in geeigneter Weise festzustellen.
  9. Gerüstbeleuchtungen und Verkehrsschilder sind nach den Anordnungen der entsprechenden Behörde durch den Auftraggeber auf und beizustellen.
  10. In den Preisen ist berücksichtigt, daß vorhandene bauliche Einrichtungen, wie Kräne, Aufzüge, Aufenthaltsräume von uns ohne Entgelt zeitweise benutzt werden dürfen.
  11. Über das Anbringen von Maschinenwinden muß zwecks Verstärkung des Gerüstes das Einvernehmen mit der Gerüstfirma hergestellt werden.
  12. Der Besteller ist dafür verantwortlich, daß die von uns aufgestellten Gerüste nur nach den geltenden Baupolizei- und Unfallverhütungsvorschriften benützt und vor Überbeanspruchung geschützt werden.
  13. Für zerbrochenes und abhanden gekommenes Gerüstmaterial ist voller Ersatz zu leisten, ebenso für jeglichen durch Brand oder sonstige Einwirkung am Gerüst entstandenen Schaden.
  14. Bei Gerüstungen über Dach sind trotz größter Vorsicht, Beschädigungen unvermeidbar. Die Wiederinstandsetzung dieser Schäden ist im Preis nicht inbegriffen und muß auf Kosten des Auftraggebers durchgeführt werden.
  15. Für Glas-, Neon- und Fensterbruch wird keine Haftung übernommen.
  16. Sollten bei Arbeiten an der Fassade Gerüstverankerungen gelockert werden oder aus sonstigen Gründen versetzt werden müssen, ist dies aus Sicherheitsgründen sofort zu melden, damit eine Nachdübelung durchgeführt werden kann. Die dadurch auflaufenden Kosten werden dem Auftraggeber in Regie verrechnet.
  17. Allfällige Änderungen am Gerüst dürfen nur von unseren Arbeitskräften oder mit unserem ausdrücklichen Einverständnis durchgeführt werden.
  18. Mit Fertigstellung des Gerüstes übernimmt der Benützer dieses in seine Obhut und ist gemäß den behördlichen Vorschriften für dieses verantwortlich. Ebenso übernimmt der Auftraggeber während der Benützungszeit die Haftung für die Unversehrtheit und Vollständigkeit des Gerüstes.
  19. Entnahme von Gerüstmaterial ist auch leihweise verboten.
  20. Die Arbeiten werden im Sinne der Önorm B 4007 und der Arbeitnehmer- Schutzverordnung fach- und sachgemäß ausgeführt. Der Benützer der Gerüste hat sich gem. § 35 der Arbeitnehmer-Schutzverordnung vor der Benützung zu überzeugen, ob offensichtliche Mängel vorhanden sind. Solche sind uns sofort zu melden, werden von uns überprüft und falls berechtigt in Ordnung gebracht. Sonderwünsche bzw. Zusatzarbeiten nach erfolgter Gerüstaufstellung werden von uns angeboten oder in Regie verrechnet.
  21. Der Auftraggeber bzw. Gerüstbenutzer ist verpflichtet nach Abschluß der Arbeiten das Gerüst zu reinigen. Um Überbelastung zu vermeiden ist Schuttmaterial laufend vom Gerüst und Schutzgerüst zu entfernen.
  22. Für das Verputzen der Ösenlöcher bei der Abgerüstung ist passende Mörtel sowie Farbe an der Baustelle zu deponieren, sowie eine fachkundige Arbeitskraft beizustellen.
  23. Wir sind berechtigt, alle Kosten und Spesen die uns durch Nichtbeachtung obiger Punkte durch den Auftraggeber entstehen, in Rechnung zu stellen.

Zahlungsbedingungen:

UITZ GmbH // Hohenbrugg 88 // A-8352 Unterlamm // Tel.: 0664 / 91 55 400UID-Nr.: ATU69264967 // FB-Nr.: 428069p //

RaiffeisenBank SüdOst IBAN: AT493807500000049239 // BIC: RZSTAT2G075



ständige Geschäftsbedingungen

                                   
Die Basis für Angebote sind unsere Aufmaße sowie unsere gemeinsame Besprechung. Im Angebot sind alle erforderlichen Hilfsmittel, Materialien und Leistungen enthalten.                                        
Die Abrechnung unserer Leistungen erfolgt nach tatsächlichem Aufmaß bzw. nach Ö-NORM ! Wir behalten uns das Recht vor bei fehlerhaften Aufmaßen, die Kosten den richtigen  Aufmaßen entsprechend anzupassen. Druckfehler vorbehalten! Als Basis für die Abrechnung gilt die Ö-NORM B2110. Öffnungen bis 4 m²  werden voll abgerechnet, ab 4 m² werden die Leibungen hinzu gerechnet.                                                
                                                            
Die Beistellung von Kraft- und Wechselstrom 400 V 25 Amp. sowie Bauwasser erfolgt, für den Auftragnehmer kostenlos, durch den Auftraggeber. Die Arbeiten werden gemäß Verarbeiterrichtlinien bzw. gemäß den entsprechenden Ö-NORMEN ausgeführt. Wir garantieren eine Sach und Fachgerechte Ausführung der Arbeiten.                                        
                                                            
                                                                          UITZ GmbH // Hohenbrugg 88 // A-8352 Unterlamm // Tel.: 0664 / 91 55 400                                    
                                              UID-Nr.: ATU69264967 // FB-Nr.: 428069p // RaiffeisenBank SüdOst IBAN: AT493807500000049239 // BIC: RZSTAT2G075   


    WDVS aus Polystyrol (EPS-F od. EPS-F+)    

                             
    Ständige Vertragsbestimmungen:                                                
    Systeme mit Armierungsschicht 3 mm: Es werden nur Systeme mit einem Mittelwert der Stichproben der Armierungsschicht von mindestens 2,5 mm ausgeführt.                       Die Ergebnisse der Überprüfung der tatsächlichen Dicke müssen mindestens den Wert von 2 mm erreichen. Das Textilglasgitter ist mittig eingebettet. Etwaige vom                       Auftraggeber geforderte höhere Dicken oder zweilagige Armierungen sind durch eine Aufzahlung geregelt. 


    Kunstharzgebundene Spachtelmassen:                                                
    Bei kunstharzgebundenen Spachtelmassen anstelle von zementgebundenen Produkten verringern sich die vorstehend genannten Werte um jeweils 0,5 mm. Systeme

    mit Armierungsschicht 5 mm:                                                
    Es werden nur Systeme mit einem Mittelwert der Stichproben der Armierungsschicht von mindestens 4,5 mm ausgeführt. Die Ergebnisse der Überprüfungen der

    tatsächlichen   Dicke LB-HB, Version 11, 2002-09, LG 44 Außenwand-Wärmedämmverbundsysteme ÖNORM B 2062: LBHB11-LG44 Seite 5 von 13 müssen mindestens

    den Wert von 4 mm erreichen. Das Textilglasgitter ist im Bereich mittig bis äußeres Drittel eingebettet.    

    Erhöhte Anforderungen:                                                    
    Etwaige vom Auftraggeber geforderte zweilagige Armierungen oder erhöhte Anforderungen an die Schlagfestigkeit von Fassadenteilen sind durch eine Aufzahlung geregelt.       Kommentar.:  Wir weisen sie darauf hin, das bei EPS-F Dämmplatten (verstärkt im Streiflicht) an der Fassadenoberfläche Plattenabzeichnungen sichtbar werden können.           Siehe Dehnungsverhalten der Dämmstoffe.                                                
                                                            
    Verdübelung + Dämmstoffkappe EPS-F ca.6 Schlagdübel je m2 Die Zusätzliche mit bis zu 25 mm dicken Dämmstoffkappen versehen werden und so eine

    einheitliche Dämmstoffoberfläche bilden. Dadurch ist eine Kältebrücke sowie die typische Dübelabzeichnung nicht möglich!                                                
                                                            
    Fassaden Dünnschicht-Oberputz (F-Dünnsch.) Auf vorhandenem Unterputz, einschließlich Grundierung. Farbe, für die der Hersteller keinen Aufpreis vorsieht,

    aus der Farbkarte des Herstellers nach Wahl des Auftraggebers. Putzdicke gemäß den Verarbeitungsrichtlinien des Erzeugers. Dünnschicht Kratzputz, 2mm m2                           Mit Kratzputzstruktur, Größtkorn 2 mm.                                                
    Kommentar: KunstharzPutz im Standart m² Preis enthalten. PK 1 - PK 3 ohne Aufpreis auf dunkle Farbtöne gilt ein Aufpreis von € 0,60/kg                                            
    Farbtöne mit einem HBW <25% sind auf standart WDV-S nicht zulässig Pro Baustelle 3 Stk Farbmuster ohne Aufpreis                                                

    Arbeitsgerüst für Arbeiten an Gebäudeaussenflächen     
                                   
    System-Gerüst als Arbeitsgerüst in Standardausführung bis 30 m Höhe.                                                
    Kommentar.:                                                    
    Das Gerüst wird ausschließlich für Fassadenarbeiten aufgestellt. Sollten weitere Firmen vom Bauherrn beauftragt werden, div. Arbeiten                                        
    an der Fassade oder am Dach durchzuführen und dabei unser Gerüst benutz wird, lehnen wir jegliche Haftung von uns.                                                

    Aufzahlung WDVS mit Dickbettspachtelung

    Unterputz Nennschichtdicke 5 mm, einschließlich Kleber und Bewehrung.                                                
    WDVS EPS-F UP 5mm  m2                                                    
    Das Wärmespeichervermögen wird durch die Nennputzdicke von 5mm (67% größerer Materialanteil) um ein vielfaches erhöht, und verzögert die sonst übliche

    starkeAuskühlung des Putzes über Nacht. Der Feuchteanfall auf der Putzoberfläche wird somit weitgehends verhindert, und hemmt natürlicher Weise

    das Wachstum von Algen und Pilzen.                                                

    Aufzahlung auf die Positionen Sockelputz. Abdichtung Erdberührter Bereich.                                                

    Baurestmassentrennung                                                
    Die bei den Putzarbeiten anfallenden Baurestmassen werden durch den Auftragnehmer nach Stoffgruppen getrennt und abtransportiert.                                                     

    Qualität garantiert:                                                    
    Wir verwenden ausschließlich Systemgeprüfte hochwertige Materialien und unser Personal wird ständig auf die neuen Verarbeitungsrichtlinien geschuld.                                        
    Lieferung:                                                    
    Die Materialien werden frei Haus bzw. frei Baustelle geliefert.                                            
                                                            
    Zahlung:                                                        
    50% Anzahlung bei Materiallieferung bzw. bei Gerüstung                                             
    Restzahlung nach Abnahme von Auftraggeber und Auftragnehmer.